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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Markwart Digital Consulting GmbH, im Folgenden MDC genannt, für die Zusammenarbeit mit seinen Auftraggebern können Sie hier einsehen. In der Praxis werden in vielen Punkten oftmals auch individuelle Regelungen mit den Kunden getroffen.

§ 1 Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht

MDC verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit Sorgfalt zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zu Stande kommt.

§ 2 Pflichten

MDC arbeitet als selbstständiges, unabhängiges Unternehmen. MDC ist bemüht, entsprechend der Aufgaben- und Terminvorgabe des Kunden, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Kunden insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter in jeder möglichen Form zu vertreten.

§ 3 Auftragsdurchführung durch MDC bzw. Fremdfirmen

Bei Auftragsdurchführung ist MDC verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Kunden abzustimmen.

MDC überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Maßnahmen und Dienstleistungen oder führt diese selbst durch. Es steht im Ermessen von MDC, für die Ausführung der Grundleistungen geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.

Beratungsdienstleistungen werden ausschließlich von MDC abgewickelt.

Werden von MDC im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt oder gibt MDC selbst ein Angebot ab, wird jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet MDC die für die Angebotseinholung bzw. -abgabe aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand.

Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden erteilt werden, übernimmt MDC gegenüber des Kunden keinerlei Haftung. MDC tritt lediglich als Mittler auf.

§ 4 Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, MDC rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihm alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, so weit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern.

Der Kunde verpflichtet sich, MDC nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Cover, Fotos, oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.

§ 5 Honorare

MDC ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert.

Kommt eine von MDC ausgearbeitete und vom Kunden genehmigte Konzeption aus Gründen, die MDC nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch von MDC davon unberührt.

Der Beschaffung-, Organisations- und Überwachungsaufwand von MDC wird entweder durch Provisionierung durch den Lieferanten bzw. bei Berechnung durch MDC an den Kunden auf Basis des Angebotes von MDC getragen.

Sollte nicht ausdrücklich im Angebot schriftlich etwas anderes vereinbart worden sein, gehen Nutzungs- und sonstige Rechte an den Projekt- und Arbeitsergebnissen nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über, als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht (Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume, etc.), ansonsten sind sie gesondert zu regeln.

§ 6 Haftungsausschluss

MDC haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt MDC Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Kunden ab. MDC selbst haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Terminvereinbarungen werden MDC mit größter Sorgfalt beachtet. Eine Stornierung des Auftrags ist ausgeschlossen.

Nach der Freigabe der konvertierten Dateien durch den Kunden ist MDC von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit.

So weit der Kunde von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung von MDC.

§ 7 Fälligkeit der Zahlungen

Das Honorar von MDC inkl. evtl. verauslagter Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.

Rechnungen digitaler Güter sind sofort nach Übermittlung durch MDC an den Werbungtreibenden fällig.

Zielüberschreitungen werden mit 5% Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 8 Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen.

An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von MDC.